Strafverfahren gegen Mitglieder des Verbandes
Strafverfahren gegen Mitglieder unseres Verbandes
Im Strafverfahren gegen nunmehr noch 5 Mitglieder unseres Verbandes hatte das Amtsgericht Tiergarten sehr kurzfristig den Termin der Hauptverhandlung für den 6.11.2014 anberaumt.
Gegenstand der Anklage ist das Tragen der Uniform der NVA der DDR während der Kranzniederlegung am 9.5.2013 im sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow.
Laut Staatsanwaltschaft hätten die Angeklagten gegen § 3 Versammlungsgesetz (Uniformverbot) verstoßen. Dies sei strafbar nach § 28 Versammlungsgesetz.
Zur Sache selbst wurde am 6.11.2014 jedoch nicht verhandelt. Durch die Verteidigung wurde gerügt., dass den Angeklagten durch das Gericht ihr Recht auf Verteidigung nicht gewährt wurde. Das Gericht war der Auffassung, dass Akteneinsicht für zwei Stunden – die Ermittlungsakte umfasst mehr als 1000 Seiten – ausreichend sei, um sich in die Prozessakte einzuarbeiten. Darüber hinaus hatte das Gericht einen gemeldeten Strafverteidiger einfach übersehen und bei der Gewährung von Akteneinsicht überhaupt nicht berücksichtigt. Anträge auf Verlegung der Hauptverhandlung waren vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen worden.
Im Termin der Hauptverhandlung am 6.11.2014 beschränkte sich die Diskussion also auf die Frage, ob den Angeklagten ihr Recht auf eine angemessene Verteidigung durch das Gericht zu gewähren ist. Dieses Recht umfasst eine gründliche Akteneinsicht und umfassende Vorbereitung auf die Hauptverhandlung durch die Verteidigung.Im Ergebnis dieser Auseinandersetzung lenkte das Gericht ein. Die Hauptverhandlung wurde vertagt und wird in ca. 3 Monaten fortgesetzt werden.
Klaus Hübner
von web597 (Kommentare: 0)